Seit dem 16. Dezember 2020 hat die UNESCO das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Damit wird eine lebendige Tradition gewürdigt, die die Region des französisch-schweizerischen Jurabogens prägt. Die Kandidatur wurde von der Schweiz zusammen mit Frankreich getragen. Gemäss der UNESCO unterstreicht sie beispielhaft die Wichtigkeit des immateriellen Kulturerbes in einem grenzüberschreitenden Raum. 

Das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik umfassen die Uhrmacherkunst entlang des Jurabogens sowie die Herstellung von Musikautomaten und Spieldosen. Dieses Handwerk zwischen Wissenschaft, Kunst und Technik verbindet individuelle und kollektive Kompetenzen der Theorie und Praxis im Bereich der Mechanik und der Mikromechanik. Die traditionellen und zugleich innovativen Handwerkstechniken werden in diesem französisch-schweizerischen Gebiet von zahlreichen Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern, Unternehmen, Schulen, Museen und Vereinen vermittelt.

Das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik haben in erster Linie eine wirtschaftliche Bedeutung, prägten aber auch die sozialen Gegebenheiten in den betroffenen Regionen und deren Architektur und Stadtbilder. Die Anerkennung dieses Handwerks zeigt auch die Ergänzung und die Kontinuität von immateriellem und materiellem Kulturerbe auf. Die Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds/Le Locle wurde 2009 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.

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